Nach Artikel 17 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) sind personenbezogene Daten künftig unverzüglich zu löschen, wenn

Wir haben Policom um die entsprechenden Funktionen zur Datenpflege erweitert. Personenbezogene Daten werden  nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ermittelt und angezeigt. Diese Daten werden nach Freigabe programmatisch anonymisiert.

Wir bitten unsere Kunden uns hierzu anzusprechen.