Wir haben für die gesetzlichen Forderungen der Datenschutzgrundverordnung in Policom folgende Funktionen integriert:
Der §76 BDSG sieht vor, dass in automatisierten Verarbeitungssystemen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter mindestens die folgenden Verarbeitungsvorgänge zu protokollieren haben:
Erhebung,
Veränderung,
Abfrage,
Offenlegung einschließlich Übermittlung,
Kombination
Löschung
Policom wird diese Anforderungen erfüllen und nach Absprache auf die betroffenen Datenstrukturen unserer Kunden angepasst. Damit werden alle Erstellen-, Ändern- und Löschoperationen automatisch protokolliert. Diese Daten werden nach der vom Gesetz geforderten Speicherdauer vom Programm gelöscht.