Wir haben für die gesetzlichen Forderungen der Datenschutzgrundverordnung  in Policom folgende Funktionen integriert:

Der §76 BDSG sieht vor, dass in automatisierten Verarbeitungssystemen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter mindestens die folgenden Verarbeitungsvorgänge zu protokollieren haben:
       Erhebung,
       Veränderung,
       Abfrage,
       Offenlegung einschließlich Übermittlung,
       Kombination
       Löschung

Policom wird diese Anforderungen erfüllen und nach Absprache auf die betroffenen Datenstrukturen unserer Kunden angepasst. Damit werden alle Erstellen-, Ändern- und Löschoperationen automatisch protokolliert. Diese Daten werden nach der vom Gesetz geforderten Speicherdauer vom Programm gelöscht.